Wo Sie die Mittel bekommen

Die JSO Bicom­ple­xe kön­nen Sie in Apo­the­ken rezept­frei kau­fen bezie­hungs­wei­se bestel­len. Dafür ist es wich­tig, dem Apo­the­ker das jewei­li­ge Mit­tel, das Sie je nach Beschwer­de-Bild aus­ge­wählt haben, mit der fol­gen­den Bezeich­nung zu nen­nen: JSO Bicom­plex plus ent­spre­chen­der Num­mer, zum Bei­spiel 15 für das „Hus­ten­mit­tel“. Die Mit­tel wer­den in Tablet­ten­form her­ge­stellt und in Packun­gen zu 150 Tablet­ten ver­kauft. Der Preis für ein Mit­tel liegt zur­zeit bei 10,20 Euro.

Noch ein­fa­cher ist die Bestel­lung des rich­ti­gen Mit­tels für den Apo­the­ker, wenn Sie die Phar­ma­zen­tral­num­mer (PZN) des jewei­li­gen Mit­tels parat haben, unter der er das Mit­tel in sei­nem Com­pu­ter-Bestell­pro­gramm fin­den kann.

Hinweis zum Beipackzettel

In der Pra­xis machen The­ra­peu­ten und Pati­en­ten bereits seit Jahr­zehn­ten die Erfah­rung, dass die JSO Bicom­ple­xe auch für Kin­der gut ver­träg­lich und kei­ne spe­zi­fi­sche Neben­wir­kun­gen bekannt gewor­den sind. Ein­schlä­ge wis­sen­schaft­li­che Stu­di­en wur­den dazu aber nicht durch­ge­führt. Dar­um muss im Bei­pack­zet­tel – so regeln es die Zulas­sungs­mo­da­li­tä­ten – sicher­heits­hal­ber fol­gen­der Hin­weis ange­ge­ben wer­den: Eine Anwen­dung bei Kin­dern unter 12 Jah­ren soll­te nicht erfolgen.