Natur und Ganzheitsprinzip
Ganzheit bedeutet, daß der Mensch eine Einheit aus Körper, Geist und Seele bildet. Nur wenn diese drei Komponenten intakt sind und miteinander harmonisieren, ist der Mensch gesund. Im Umkehrschluß bedeutet dies: Ist der Mensch körperlich krank, leidet darunter nicht nur der betroffene Bereich, sondern der ganze Mensch. Die Ursachen für die Erkrankung dürfen gemäß dieses Prinzips nicht isoliert von der Ganzheit verstanden und behandelt werden. Bereits Hippokrates lehrte, neben dem Körper auch das Seelenleben bei Vorsorge und Therapie miteinzubeziehen. So wirken auch die lokal angewendeten Naturheilverfahren wie Teilbäder, Güsse und Wickel auf den ganzen Organismus. Die in der Schulmedizin entwickelte Spezialisierung durch immer mehr verschiedene Fachärzte steht dem ganzheitlichen Gedanken grundsätzlich entgegen. Die jeweilige Spezialausbildung lenkt die Konzentration des Arztes nur noch auf den erkrankten Bereich, die übrigen Körperfunktionen, Geist und Seele bleiben meist unbeachtet. Die Konsequenz sieht meist so aus, daß nur die Symptome, nicht aber die Ursachen behandelt werden. Einer zum Teil raschen Besserung der Beschwerden folgt so nicht selten ein Rückfall.
Die Experten in Sachen Naturheilkunde
Dennoch: Aufgrund der sich immer schneller entwickelnden Medizin ist die Existenz von Fachärzten absolut notwendig. Allgemeinärzte können sich ein dem medizinischen Standard angemessenes Spezialwissen nicht mehr aneignen. Im Sinne der Patienten wäre es aber, wenn sämtlichen Ärzten während ihrer Ausbildung ein hohes Maß an naturheilkundlichem und ganzheitlichem Wissen vermittelt werden würde. Eine gesetzlich geregelte Ausbildung zum Heilpraktiker gibt es in Deutschland nicht. Die im Heilpraktiker-Gesetz von 1939 festgeschriebenen Voraussetzungen, um diesen Beruf ausüben zu dürfen, sind recht gering: • Mindestalter 25 Jahre • deutsche Staatsangehörigkeit • der Interessent muß „frei von Gebrechen und Gefahren für die Volksgesundheit“ sein • er muß eine Eignungsprüfung vor dem örtlichen Gesundheitsamt ablegen. Die deutschen Heilpraktiker-Verbände haben sich selbst eine „Schulsatzung“ gegeben. Danach muß ein Mitglied mindestens 3 000 Ausbildungsstunden über einen Zeitraum von drei Jahren vorweisen. Aber eine verbindliche Prüfungsordnung gibt es, obwohl von vielen Heilpraktikern gefordert, auch bei den Verbänden nicht. Patienten, die sich in Behandlung eines Heilpraktikers begeben möchten, sei dennoch geraten, nur Mitgliedern eines der anerkannten Verbände (siehe Adressen ) ihr Vertrauen zu schenken.
Die Leistungen der Krankenkassen
Ärzte für Naturheilverfahren benötigen eine akademische Aus- und Weiterbildung. Die Zusatzbezeichnung „Naturheilverfahren“ wird von den Landesärztekammern unter folgenden Voraussetzungen vergeben: • sechsjähriges medizinisches Hochschulstudium • Approbation und Nachweis einer mindestens zweijährigen klinischen Tätigkeit • Teilnahme an vier Kursen über nauturgemäße Heilweisen von je einer Woche Dauer • dreimonatige Weiterbildung bei einem ermächtigten Arzt für Naturheilverfahren. Als ein wichtiges Signal dafür, daß die Naturheilkunde aus der „exotischen Ecke“, in die sie vor allem von Schulmedizinern immer wieder gedrängt worden war, herausgetreten ist, gilt ein Urteil des Bundesgerichtshofes vom Juni 1993 (Az. IV ZR 135/92). Die Richter hoben die sogenannte Wissenschaftsklausel als Bestandteil der „Allge-meinen Versicherungsbedingungen“ auf. Demnach dürfen private Krankenversicherungen ihre Kostenerstattung nicht auf wissenschaftlich anerkannte Behandlungsmethoden beschränken. Sie müssen auch Kosten für alternative Therapien, die sich in der Praxis bewährt haben, übernehmen. In der Regel übernehmen private Versicherungen auch die Kosten für den Heilpraktiker. Die gesetzlichen Kassen zahlen für Heilpraktiker-Leistungen grundsätzlich nicht. Bei der Übernahme von Kosten für Naturheilverfahren sieht es schon etwas anders aus. Wendet ein Arzt diese Verfahren an, sind die Chancen, daß auch die gesetzliche Versicherung die Kosten übernimmt, in den meisten Fällen gut. Wichtig ist hier aber, daß der Arzt die Notwendigkeit dieser Behandlung attestiert. Die Zahl der gesetzlichen Kassen, die für bestimmte Naturheilverfahren wie zum Beispiel Akupunktur und Homöopathie die Kosten übernehmen, wächst – unter dem Gesichtspunkt, daß diese Methoden meist kostengünstiger sind als die konventionellen. Wichtig ist es, bei der Suche nach einer neuen Krankenkasse nach einem Leistungskatalog zu fragen. Denken Sie daran, unter Beachtung der gesetzlichen Kündigungsfrist können Sie die Krankenkasse jederzeit wechseln.
Die Grenzen der Naturheilkunde
Bei all den Vorteilen, die die Naturheilkunde der Gesundheit des Menschen bietet, sollte man sich davor hüten, sie als Allheil-Medizin zu verstehen. So weiß die Naturheilkunde auf Krankheiten wie Aids, Krebs oder Hepatitis nur bedingte, also nur unzureichende Antworten. Hier kann sie nur eine wertvolle Ergänzung sein. Auch bei sehr starken Schmerzen, die um des Patienten willen rasch gelindert werden müssen, können im Grunde nur chemische Präparate helfen. Und Menschen in akuter Lebensgefahr – vor allem nach Unfällen – können nur durch schulmedizinische Hilfe gerettet werden. Hier gilt es zunächst die heftigen Symptome zu unterdrücken, ohne Rücksicht auf mögliche Nebenwirkungen. Schäden durch die lebensrettende Intensivmedizin können dann gerade durch biologische Therapien gelindert oder beseitigt werden. Ein weiterer Grund, warum die Naturheilkunde nicht immer den gewünschten Heilerfolg bringen kann, liegt darin, daß die Selbstregulation bei vielen Menschen heute gestört ist. Ursache sind langjährige Fehler in der Ernährung und in der Lebensweise. Also: Wer die natürliche Medizin will, der sollte es nicht versäumen, auch natürlich zu leben, das heißt, seinen Körper zu pflegen und ihn nicht zu überfordern. Die Medizin der Zukunft kann nur die Kombination aus wissenschaftlichen und naturheilkundlichen Heilweisen sein.
Quelle
© Mit freundlicher Genehmigung des Honos Verlages, Köln, 2010.