Quelle: Magnus Hirschfeld & Richard Linsert: Liebesmittel — Eine Darstellung der geschlechtlichen Reizmittel / Aphrodisiaca (MAN Verlag, Berlin, 1930)


Hinweis: Niemand wird in irgendeiner Form aufgefordert, irgendeine der hier behandelten Substanzen, Potenzmittel oder Rezepturen zu sich zu nehmen. Kein Hinweis ist ein Ratschlag für Kranke. Keine hier dargebotene Information soll die Selbstmedikation unterstützen. Achtung – das Leben birgt Risiken und Gefahren und endet immer tödlich! Bis dahin kann es jedoch versüßt werden.
Chloroforms (S. 243–244)
Über die stimulierende Wirkung des Chloroforms haben Mair, Maschka und Euler recht interessante Angaben gemacht. Nußbaum weißt daraufhin, daß die Narkotisierten sehr oft der Ansicht waren, ihre Phantasien nach der Chloroform-Narkose für Wirklichkeit zu nehmen. Er schreibt: “Die einen meinten, man hätte sie geschlagen, die anderen, man hätte sie geküßt, nicht wenige glaubten, sie sein geschlechtlich benutzt worden. Ich war schon oft froh, daß ich nie ohne Zeugen narkotisierte. Es ist noch nicht lange her, da meinte ein recht anständiges Mädchen: das hätte sie nie von mir erwartet, daß sie während der Narkose geschlechtlich benützt würde; sie wisse es aber gewiß, weil sie mit einem ganz reinen neu gewaschenen Hemd hergekommen, und beim Fortgehen das Hemd voller Schleim gewesen sei. Es war für mich sehr angenehm, auch diese Kranke nicht ohne Zeugen narkotisiert zu haben. Es stellte sich heraus, daß sie (ziemlich verliebter Natur) vom Koitus so lebhaft geträumt hatte, daß ihr viel Vaginalschleim abgegangen war.” Die Annahmen der Narkotisierten werden in dem Moment für den Narkotiseur außerordentlich tragisch, wenn die Narkose ohne Assistenz (also ohne Zeugen) eingeleitet wurde. Gerichtliche Auseinandersetzungen sind dann sehr oft die Folge und können den Arzt unter Umständen um seine Existenz bringen. Die Fälle sind selten, in denen dem Arzt der Nachweis so gelingt, wie es in dem von Salinge zitierten Fall geschildert wird: “Anfangs 1902 wurde in Thorn gegen einen amerikanischen Zahnarzt wegen eines Sittlichkeitsverbrechen, welches er an einem Dienstmädchen bei Gelegenheit einer Chloroformnarkose verübt haben sollte, verhandelt. Der Angeklagte, welcher den Leichtsinn begangen hatte, ohne Zeugen die Chloroformnarkose allein vorzunehmen, wurde nach langer Verhandlung freigesprochen. Als zahnärztlicher Sachverständiger fungierte Professor Baume, Berlin, der darüber folgendes berichtet: Es gelang, an einem im Gerichtssaal befindlichen Operationsstuhl die Unmöglichkeit der behaupteten Vorgänge nachzuweisen, und die Geschworenen zu überzeugen, daß hier wieder einmal Fälle von Sinnestäuschungen vorlagen, welche jeder mit Narkosen arbeitende Zahnarzt hin und wieder in seiner Praxis erlebt. Professor Baume erwähnt noch zwei Fälle aus seiner Praxis, wo bei einer Narkose, in Gegenwart des Ehemannes, die Patientin ihn beschuldigte, sich mit ihr unlautere Sachen erlaubt zu haben, und in diesem Falle handelte es sich um eine sittlich reine, hochanständige Dame. In einem anderen Falle handelte es sich um eine Lebedame, die, von ihrem Arzt begleitet, ihn aufgesucht hatte, zwecks Entfernung eines Zahnes in der Narkose, und welche beim Erwachen aus der Betäubung den sie begleitenden Arzt beschuldigte, sich an ihr in der Betäubung vergangen zu haben.” Euler schreibt über die Erotisierung durch die Chloroformnarkose folgendes: “Was die Chloroformnarkose anlangt, so sind Erektionen bei männlichen Patienten während des Einschläferns keine ungewöhnliche Erscheinung. Fast jeder Chirurg, der auf eine größere Anzahl von Chloroformnarkosen zurücksieht, weiß von einem oder mehreren Fällen zu berichten, in denen es bei weiblichen Patienten zu starker Beeinflussung nach der erotischen Seite hin während und nach der Narkose kam.”