Färberröthe

Hahnemanns Apothekerlexikon
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Fär­ber­rö­the, Rubia tinc­torum, L. [Zorn pl. med. Tab. 331.] mit jähr­lich abfal­len­den Blät­tern, und stach­lich­tem Sten­gel, eine berühm­te, bis vier Schuh hohe zwei­jäh­ri­ge Fär­ber­pflan­ze, wel­che auf schwar­zem, mür­bem Boden gebaut wird und gelb­lich blüht.

Die Wur­zel (rad. rubiae, Rubiae tinc­torum), wel­che viel Neben­za­sern hat, ist lang, feder­kiel­dick, ent­hält, unter einer dün­nen brau­nen Scha­le, ein gelb­röth­li­ches Fleisch oder Rin­de, wel­che das Mark ein­schließt, und ist geruch­los, aber von einem bit­ter­li­chen, etwas zusam­men­zie­hen­den Geschma­cke. Von der brau­nen Scha­le abge­son­dert und gemah­len ent­steht der Grapp oder die Röthe der Färber.

Sie gehört unter die fünf eröf­nen­den Wur­zeln, und ist schon seit lan­ger Zeit als eine Harn und Monat­zeit beför­dern­de Arz­nei berühmt, wie­wohl die­se Tugen­den noch nicht außer Zwei­fel gesetzt sind. Ihre Kraft in der Gelb­sucht und der Rachi­tis steht auf noch schwä­chern Füßen.