Kitt

Hahnemanns Apothekerlexikon
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Kitt (Lutum). Unter die­ser Benen­nung ver­steht man in der Phar­ma­zie theils den Ueber­zug der Gefä­ße und Oefen, um sie gegen Feu­er halt­bar zu machen, Beschlag; theils die Ver­dich­tung der Fugen an dem De-stil­lir- und Sub­limir­ge­rä­the, Destil­la­ti­on (zu Ende), theils auch die Ergän­zung der Ris­se an Gefä­ßen. Zu lez­te­rer Absicht beklebt man die ent­stan­de­nen Ris­se der Glä­ser mit naß­ge­mach­ter Bla­se, oder bestreicht die Stel­le mit Eiweiß, bestreu­et es mit fein­ge­sieb­tem frisch gelösch­tem Kal­ke, klebt eine eben­falls mit Eiweiß auf bei­den Sei­ten bestri­che­ne Strei­fe Lein­wand dar­über, und drückt sie fest an. Ist eine von bei­den Ver­kit­tun­gen ganz tro­cken, so kann man sich die­ser Glä­ser, aber nur zu Arbei­ten im Kal­ten, und Auf­be­wah­rung trock­ner, schwer­lich flüs­si­ger Sachen bedie­nen; in der Hit­ze hin­ge­gen rei­ßen die Ris­se wei­ter. Zu Kit­ten für Ris­se eiser­ner Gefä­ße die­nen Erdh­är­ze mit gebrann­tem Alaun gemischt.