Condita

Hahnemanns Apothekerlexikon
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Con­di­ta, nennt man Gewächs­sub­stan­zen, wel­che (nach vor­gän­gi­gem Auf­ko­chen in Was­ser) mit Zucker­si­rup gesot­ten, und so ent­we­der dar­in auf­ge­ho­ben (in Zucker Ein­ge­mach­tes) oder her­aus­ge­nom­men und so getrock­net wer­den, daß sich der Zucker auf ihnen kan­dirt (über­zu­cker­te Sachen). Letz­te­res ist das Gewöhnlichere.

Da durch eine sol­che Behand­lung gewöhn­lich die Arz­nei­kraft sol­cher Sub­stan­zen ver­lo­ren geht, so hält man sie mehr für Zucker­beck­er­waa­re, als für arz­nei­li­che Substanzen.