Blutkraut

Hahnemanns Apothekerlexikon
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Blut­kraut, bedeu­tet den Biber­nell­wie­sen­knopf, den Weg­tritt­knö­te­rich, das Wei­de­rich­blut­kraut, und das Pim­pi­nell­me­gel­kraut; sel­ten den Mey­er­ama­ranth, das Hir­ten­tä­schel und das Großschöllkraut.