Opiatae

Hahnemanns Apothekerlexikon
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Opi­atae. In den ältes­ten Zei­ten wur­den Lat­wer­gen Opi­atagenannt, in deren Mischung Mohn­saft kam. Die­se Bedeu­tung ist nicht mehr im Gebrau­che, viel­mehr nennt man seit gerau­mer Zeit Opi­atum, oder, wie in Frank­reich gewöhn­lich ist, Opi­atam eine Lat­wer­ge ohne Mohn­saft, wel­che blos Magis­tral­for­mel ist; daher Zahno­pi­at, u.s.w. Indeß hat in den prak­ti­schen Schrif­ten der deut­schen Aerz­te das Wort Opi­at die Bedeu­tung einer unbe­stimm­ten Mohn­saft­arz­nei von irgend einer Form, wie­der erlangt.