Kranzrosmarin

Hahnemanns Apothekerlexikon
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Kranz­ros­ma­rin, Ros­ma­ri­nus offi­ci­na­lis, L. [Zorn pl. med. Tab. 318.] mit unge­stiel­ten Blät­tern, ein im süd­li­chen Euro­pa und der Schweiz ein­hei­mi­scher; immer­grü­ner Strauch, wel­cher im Mai und Juny bläu­lich­weiß blüht, aber uns­re Win­ter im Frei­en nicht ausdauert.

Den aro­ma­tisch erqui­ckend rie­chen­den und ähn­lich schme­cken­den Blät­tern und Blu­men (fol. roris­ma­ri-ni, flo­res anthos, ros­ma­ri­ni) hat man eine Ner­ven ermun­tern­de Eigen­schaft und hei­len­de Tugen­den in der Bleich­sucht, Hys­te­rie und Katar­rhen zugeeignet.

Von dem sehr leich­ten (von 0, 934 Schwe­re nach Bris­son), dün­nen, fast farbelo­sen, ange­nehm rie­chen­den und kam­pher­ar­tig schme­cken­den, äthe­ri­schen Oele (ol. anthos, roris­ma­ri­ni) bekömmt man aus den Blu­men 1/​200; aus dem fri­schen blü­hen­den Krau­te 1/​224; aus dem trock­nen aber bis 1/​128. Das bei sehr gemä­ßig­ter Wär­me aus den Blüt­hen und Blu­men­kel­chen erhal­te­ne riecht am schöns­ten. Der Ter­ben­thin-geruch rührt von einer Ver­fäl­schung her.

Es besitzt ähn­li­che Tugen­den als das blü­hen­de Kraut, und wird mit Vort­heil in gelähm­te Glie­der eingerieben.