Karlsbadersalz

Hahnemanns Apothekerlexikon
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Karls­ba­dersalz, (sal. caro­li­ni­en­se, ther­ma­rum ca-rolina­rum) ein ehe­dem im Han­del gang­ba­res Salz, dem man lari­ren­de, Schleim zert­hei­len­de und auf­lö­sen­de Kräf­te bei­leg­te. Man gab etwa ein Quent­chen auf die Gabe in Auflösung.

Zu der Zeit, da es Ruf erlang­te, ward es durch Ein­sie­den des dasi­gen Bro­del­brun­nens bis zum Häut­chen und Krystal­li­si­ren, aber­mah­li­ge und mehr­ma­li­ge Ein­sie­dung der rück­stän­di­gen Lau­ge, bis kein Krystal­len-anschuß mehr erfolg­te, und nach­ma­li­ge Mischung die­ser Sal­ze gewon­nen, und als Karls­ba­dersalz ver­kauft. Es bestand aus etwa 1/​5 mine­ra­li­schem Lau­gen­sal­ze und 4/​5 Glaubersalze.

In neu­ern Zei­ten hat man für dien­li­cher erach­tet, blos den ers­ten Anschuß davon zu neh­men, wor­aus ein, so zu sagen, rei­nes und unver­misch­tes Glau­ber­salz ent­stand, wel­ches man ungleich wohl­fei­ler auf andern Wegen erhal­ten kann. Es wird daher nicht mehr verlangt.