Claretweinrebe

Hahnemanns Apothekerlexikon
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Cla­ret­wein­re­be, Vitis lab­rusca L. [Slo­ane hist. jam. 2. T. 210. F. 4.] mit herz­för­mi­gen, fast drei­lap­pi­gen, gezahn­ten, auf der untern Flä­che fil­zi­gen Blät­tern, ein in Nord­ame­ri­ka und dem süd­li­chen Deutsch­land ein­hei­mi­scher ran­ken­der Strauch, den man für die wil­de Art des gemei­nen Wein­stocks gehal­ten hat. Er blüht im Juni, und trägt im Okto­ber roth­beer­i­ge rei­fe Trau­ben, wel­che aber äus­serst her­be, sau­er und unge­nies­bar sind.

Man hat die Bee­ren und die Blät­ter (uvae, fol. la-bruscae) in vori­gen Zei­ten als ein Durch­lauf hem­men­des Mit­tel, und äus­ser­lich zur Trock­nung ver-schied­ner Haut­s­aus­schlä­ge (in Erman­ge­lung bewähr­te­rer Mit­tel) gebraucht. Aus den Früch­ten wird in Frank­reich Agrest gepreßt, auch Essig bereitet.